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Mitarbeit ohne Risiko

Manche Menschen mit Behinderung* können die regulären Stellenanforderungen in Ihrem Betrieb nicht erfüllen. Trotzdem können sie oft viele Aufgaben übernehmen. Gefragt sind dann Alternativen zur regulären Festanstellung, von denen beide Seiten profitieren.
„Betriebsintegrierte Arbeitsplätze“

Davon haben Sie noch nie gehört? Schade, denn es ist ein von Unternehmen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis häufig genutztes Erfolgsmodell! Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) werden in Ihrem Betrieb eingesetzt, bleiben dabei aber Angestellte der Werkstatt. Vorgeschaltet sind eine sorgfältige Personalauswahl, das Training beruflicher und persönlicher Kompetenzen und ein mehrwöchiges Praktikum. Die Beschäftigungsdauer ist genauso wenig begrenzt wie die Begleitung durch eine speziell geschulte Fachkraft aus der Werkstatt.

Ein weiterer Vorteil für Ihr Unternehmen: Sie erhalten motivierte und sorgfältig ausgewählte Mitarbeiter und zahlen hierfür lediglich ein geringes monatliches Entgelt. Ein langfristiges Ziel der betriebsintegrierten Arbeitsplätze kann die Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis in Ihrem Betrieb sein.

Fachleute aus dem bonn-rhein-sieg-fairbindet-Netzwerk wissen genau, was die Menschen mit Behinderung, die sie unterstützen, leisten können. Gemeinsam mit Ihnen schaffen wir eine neue Stelle, die dem Fähigkeitsprofil des Betreuten entspricht und Ihr Stammpersonal nachhaltig entlastet. Vielleicht wissen Sie schon genau, welche Mitarbeit Sie benötigen? Fachleute suchen dann einen Mitarbeiter mit dem passenden Fähigkeitsprofil aus. Dieses Angebot können Sie ganz unverbindlich ausprobieren. Unser Lotse vermittelt Ihnen gerne den richtigen Ansprechpartner.

 

Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst

Das LVR-Integrationsamt fördert die geringfügige Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, die bisher in einer WfbM oder einem vergleichbaren Angebot gearbeitet haben. Arbeitgeber können 75% ihres Aufwands erstattet bekommen und auch für die Menschen mit Behinderung sind die Bedingungen vorteilhaft – beispielsweise durch die Übernahme der Fahrtkosten. Wenden Sie sich bei Interesse an unseren Lotsen oder besuchen Sie die Seiten des LVR-Integrationsamts für weitere Informationen.

 

Mini-Jobs

Wenn eine reguläre Festanstellung nicht infrage kommt, können Mini-Jobs eine – zeitlich befristete – Alternative sein. Wichtig ist, dass die soziale Absicherung des Mitarbeiters auf anderem Wege längerfristig gewährleistet ist und dass auf eine gute betriebliche Integration geachtet wird. Es ist wünschenswert, dass der Mini-Job die Chancen Ihres Mitarbeiters für eine Festanstellung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert.

 

 

 

* Gemeint sind nicht nur Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Vielmehr geht es um alle Menschen, die bei der Ausübung bestimmter Aktivitäten über längere Zeit beeinträchtigt sind. Gründe dafür können beispielsweise körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen und Erkrankungen sein. Diese Menschen sind darauf angewiesen, dass bei der Arbeit auf ihre besonderen Bedürfnisse eingegangen wird.