Im Job
Ob Kleinunternehmen, Mittelständler oder Konzern - Mitarbeiter auch dann zu unterstützen, wenn ihre Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist, gehört zu den Standards einer nachhaltigen Unternehmensführung. Auch Ihr Unternehmen kann in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels eine Idee dazu entwickeln, wie es mit einer - demographisch unausweichlich - älter werdenden und gesundheitlich eingeschränkteren Belegschaft umgeht.
Zudem sind Menschen mit Behinderung* sehr oft genauso leistungsfähig wie Menschen ohne Behinderung. Um ihr Potenzial vollständig abzurufen, benötigen sie unter Umständen lediglich gezielte Unterstützung und möglicherweise eine Anpassung der Arbeitsumgebung. Sie sollten die Festanstellung behinderter Menschen, unter Zuhilfenahme der verfügbaren Fördermittel und Unterstützungsangebote, für Ihr Unternehmen nutzen. bonn-rhein-sieg-fairbindet unterstützt Sie dabei.
Beratung
Mit der Einstellung eines behinderten Menschen haben die meisten Betriebe wenig Erfahrung. Lassen Sie sich durch Experten des bonn-rhein-sieg-fairbindet-Netzwerks beraten. Ein Teil des Angebots besteht darin, Vorgesetzte und Kollegen hinsichtlich der Auswirkungen der jeweiligen Behinderung zu informieren und Ihnen Tipps für einen geeigneten Umgang damit zu geben. Darüber hinaus begleiten unsere Experten Ihre schwerbehinderten Mitarbeiter im Arbeitsalltag und beantworten Ihre Fragen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung. Über die neue Smartphone-App „Inklusion und Beschäftigung“ erhalten Sie zudem einen ersten Überblick zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung direkt aufs Handy. Sie können sich die App kostenlos im App Store oder im Google Play Store runterladen.
Informationen zum Thema Ausbildung und Beschäftigung erhalten Sie darüber hinaus auch in der Broschüre „Wissenstransfer Inklusion“ der IHK Bonn/Rhein-Sieg.
Personelle Unterstützung im Betrieb
Es ist möglich, dass Ihr neu eingestellter Mitarbeiter mit Behinderung zu Beginn oder auch dauerhaft Unterstützung am Arbeitsplatz benötigt. Abhängig von den individuellen Voraussetzungen kann beispielsweise der Einsatz eines Jobcoaches im Betrieb oder auch eine dauerhafte, tätigkeitsbezogene Unterstützung am Arbeitsplatz gefördert werden. Kommt Ihr neuer Mitarbeiter direkt aus einer Werkstatt für behinderte Menschen oder wurde zuvor in Ihrem Betrieb qualifiziert, werden die Leistungen eines Jobcoaches voll finanziert. Es besteht auch die Möglichkeit der Förderung einer Arbeitsassistenz für die tägliche Unterstützung am Arbeitsplatz.
Laufende Zuschüsse
Wenn Sie sich entschließen, einen schwerbehinderten Menschen einzustellen, wird Ihr Engagement großzügig gefördert. Je nach Voraussetzungen wird ein Zuschuss von zu Beginn 70% des Arbeitsentgelts (Arbeitgeber-Brutto) geleistet. Mit 80% des Arbeitsentgelts für maximal 5 Jahre fällt die Unterstützung noch höher aus, wenn Sie einen ehemaligen Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) einstellen. Wenn die Leistungsfähigkeit Ihres Mitarbeiters aufgrund seiner Schwerbehinderung deutlich vermindert ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichszahlungen erhalten.
Prämien
Stellen Sie einen schwerbehinderten Menschen unbefristet ein, der alternativ in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten würde, können Sie dafür eine einmalige Prämie von 5.000 Euro erhalten. Sollten zu Beginn der Beschäftigung Investitionen in die Arbeitsplatzumgebung nötig sein, werden diese - unter bestimmten Voraussetzungen - ebenfalls bezuschusst.
Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
Um den Arbeitsplatz behinderungsgerecht auszustatten, wird Ihnen der Mehraufwand zu 60 bis 100% erstattet. Das schließt auch die Instandhaltung und die Anpassung an technische Weiterentwicklungen mit ein. Gefördert werden die behinderungsgerechte Umgestaltung, der Einsatz technischer Arbeitshilfen und anderer „Hilfsmittel“, wie z. B. eines Gebärdendolmetschers oder eines Mobilitätstrainings. Unter die Arbeitsplatzgestaltung können so verschiedene Dinge fallen wie die Anpassung beruflich genutzter Fahrzeuge, die Anschaffung von speziellen Möbeln oder bauliche Veränderungen, etwa die rollstuhlgerechte Verbreiterung von Türen. Für die fachkundige Beratung steht Ihnen ein Technischer Beratungsdienst zur Verfügung.
Ausgleichsabgabe
Sollte Ihr Betrieb eine Ausgleichsabgabe zahlen müssen, weil er nicht die vorgesehene Mindestanzahl an schwerbehinderten Mitarbeitern beschäftigt, ergibt sich durch eine Neueinstellung für Ihr Unternehmen eine finanzielle Entlastung von 115 bis zu 290 Euro pro Mitarbeiter und Monat.
Fördermittel und Unterstützungsangebote
Alle hier vorgestellten Leistungen für Arbeitgeber erhalten Sie in der PDF-Datei noch einmal im Überblick. Unsere Hotline hilft bei allen weiteren Fragen weiter und vermittelt Sie an den richtigen Ansprechpartner.
Weitere Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer
Viele Unterstützungsleistungen erhält Ihr Mitarbeiter mit Behinderung persönlich. Dazu können beispielsweise ein Arbeitsassistent, bestimmte Hilfsmittel am Arbeitsplatz oder die Unterstützung bei der Anschaffung eines Fahrzeugs gehören. Zusammen mit den Unterstützungsleistungen, die Sie direkt erhalten, verbessern sich die Bedingungen für die Beschäftigung eines behinderten Menschen oft erheblich. Hier können Sie sich einen Überblick über diese Leistungen verschaffen.
Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer
* Gemeint sind nicht nur Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Vielmehr geht es um alle Menschen, die bei der Ausübung bestimmter Aktivitäten über längere Zeit beeinträchtigt sind. Gründe dafür können beispielsweise körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen und Erkrankungen sein. Diese Menschen sind darauf angewiesen, dass bei der Arbeit auf ihre besonderen Bedürfnisse eingegangen wird.