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In der Ausbildung

269 Ausbildungsplätze blieben im vergangenen Jahr im IHK-Bezirk Bonn/Rhein-Sieg unbesetzt, da Unternehmen keine oder nicht die passenden Bewerber gefunden haben. Dem gegenüber steht eine verhältnismäßig große Zahl von Azubi-Kandidaten mit einer Behinderung*, die trotz guter Qualifikationen und einem überdurchschnittlich hohen Engagement keinen Ausbildungsplatz finden. Dieses häufig ungenutzte Potenzial sollten Sie für Ihr Unternehmen erschließen und die verfügbaren Fördermittel und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen.
Beratung

Wenn Sie Informationen rund um Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten vor und während einer Ausbildung von einem Azubi mit Handicap erhalten möchten, gibt es vielfältige Möglichkeiten. Partner des bonn-rhein-sieg-fairbindet-Netzwerks - z.B. die Kammern, die Arbeitsagentur oder der Integrationsfachdienst - geben gerne Auskunft. Wenden Sie sich einfach an unseren Lotsen, der Ihnen den passenden Ansprechpartner vermittelt. Einen ersten Überblick erhalten Sie auch über die neue Smartphone-App „Inklusion und Beschäftigung“ direkt aufs Handy. Im App Store und im Google Play Store können Sie sich die App kostenlos runterladen.

 

Informationen zum Thema Ausbildung und Beschäftigung erhalten Sie darüber hinaus auch in der Broschüre „Wissenstransfer Inklusion“ der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

 

Begleitung

Wenn ein Mensch mit Behinderung eine Ausbildung beginnt, wird er dabei in der Regel begleitet. Fachleute kümmern sich darum, dass die Integration in dem Betrieb gut funktioniert, unterstützen bei der Einarbeitung und stehen dem Azubi auch zur Seite, wenn er mal Schwierigkeiten hat. Nicht zuletzt haben Sie oder andere Personalverantwortliche in Ihrem Betrieb immer einen Ansprechpartner, der sich kümmert.

 

Laufende Zuschüsse

Manchmal kann es erforderlich sein, dass die Ausbildung wegen einer Behinderung finanziell unterstützt wird. Je nach Voraussetzungen erhalten Sie dann für die Dauer der Ausbildung einen Zuschuss in Höhe von 60 oder 80% der Brutto-Vergütung des letzten Ausbildungsjahres. Ist die einzige Alternative eine Werkstatt für behinderte Menschen, werden der Bruttolohn und die personelle Unterstützung im Betrieb sogar für maximal 5 Jahre mit bis zu 710 Euro monatlich bezuschusst.

 

Prämien

Wenn Sie einen schwerbehinderten Menschen oder einen Förderschul-Abgänger ausbilden, können Sie dafür zu Beginn 3.000 Euro erhalten. Schaffen Sie einen neuen Ausbildungsplatz und beschäftigen dort einen Menschen mit Behinderung, werden unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Investitionskosten bezuschusst. Schließlich können auch für die Berufsausbildung anfallende Kosten wie Prüfungsgebühren teilweise übernommen werden.

 

Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung

Um den Arbeitsplatz behinderungsgerecht auszustatten, wird Ihnen der Mehraufwand zu 60 bis 100% erstattet. Das schließt auch die Instandhaltung und die Anpassung an technische Weiterentwicklungen mit ein. Dabei werden Sie von einem Technischen Beratungsdienst fachkundig beraten.

 

Ausgleichsabgabe

Wenn Sie zu den Unternehmen gehören, die eine Ausgleichsabgabe zahlen, weil sie nicht die vorgesehene Mindestzahl an schwerbehinderten Menschen beschäftigen, lohnt sich die Ausbildung eines Menschen mit Behinderung doppelt. Pro Ausbildungsplatz sparen Sie dann Abgaben in Höhe von 230 bis 580 Euro im Monat.

 

Fördermittel und Unterstützungsangebote auf einen Blick

Alle Leistungen, die hier beschrieben wurden, und direkt an den Arbeitgeber gehen, finden Sie hier noch einmal zusammengestellt auf einen Blick. Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich einfach an unsere Hotline. Hier bekommen Sie weitergehende Informationen und den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

 

Weitere Unterstützungsleistungen für Azubis

Viele Unterstützungsleistungen erhält Ihr Azubi mit Behinderung persönlich. Dazu können beispielsweise ein Arbeitsassistent, bestimmte Hilfsmittel am Arbeitsplatz oder die Unterstützung bei der Anschaffung eines Fahrzeugs gehören. Zusammen mit den Unterstützungsleistungen, die Sie direkt erhalten, verbessern sich mit diesen Leistungen die Bedingungen für die Ausbildung eines behinderten Menschen oft erheblich. Hier können Sie sich einen Überblick über diese Leistungen verschaffen.

Unterstützungsleistungen für Azubis

 

 

* Gemeint sind nicht nur Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Vielmehr geht es um alle Menschen, die bei der Ausübung bestimmter Aktivitäten über längere Zeit beeinträchtigt sind. Gründe dafür können beispielsweise körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen und Erkrankungen sein. Diese Menschen sind darauf angewiesen, dass bei der Arbeit auf ihre besonderen Bedürfnisse eingegangen wird.