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(Fest)Anstellung

Mit einer sozialversicherungspflichtigen Festanstellung sind Sie am besten abgesichert. Trotzdem kann es Gründe dafür geben, dass eine Festanstellung für Sie aktuell nicht infrage kommt. Vielleicht ist Ihnen eine regelmäßige Tätigkeit zu viel oder Sie möchten zu hohe Anforderungen in der Arbeit vermeiden. Möglicherweise steht Ihnen eine Festanstellung auch noch nicht offen. Dann können auch andere Beschäftigungsmöglichkeiten eine Alternative für Sie sein, um berufliche Erfahrungen zu sammeln, Arbeitgeber von sich zu überzeugen und etwas zu verdienen.
Mini-Job

In einem Mini-Job arbeiten Sie in der Regel für bis zu 450 Euro im Monat. Weil Arbeitgeber relativ wenig Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen, sind sie eher bereit, eine solche Stelle einzurichten.

Wenn Sie beabsichtigen, einen Mini-Job anzunehmen, sollten Sie sich zuvor beraten lassen. Entscheidend ist, welche Perspektiven er Ihnen bietet und wie es um Ihre soziale Absicherung steht, denn für diese reicht ein Mini-Job nicht aus. Schließlich spricht es für die Aufnahme eines Mini-Jobs, wenn er Ihren Bedürfnissen entspricht, beispielsweise weil Sie nicht so viele Stunden in der Woche arbeiten wollen oder weil er Ihnen die Möglichkeit bietet, ein gewünschtes Berufsfeld kennenzulernen.

Links zur Mini-Job-Zentrale und zum Service-Zentrum der Deutschen Rentenversicherung in Bonn:
Mini-Job-Zentrale
Deutsche Rentenversicherung in Bonn

Beschäftigungsmöglichkeit als Zuverdienst

Die geringfügige Beschäftigung von Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einem ähnlichen Angebot beschäftigt sind, wird vom LVR-Integrationsamt gefördert. Wenn das auf Sie zutrifft und Sie gerne stundenweise auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten, ist diese „Zuverdienst“-Beschäftigung sowohl für Sie als auch für den Arbeitgeber ein vorteilhaftes Angebot. Dabei ist Ihr Risiko gering, denn sie können jederzeit wieder in die WfbM zurückkehren.

LVR-Modellprojekt "Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst für Menschen mit Behinderung"

Betriebsintegrierter Arbeitsplatz

Wenn Sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, haben Sie sicher schon von den „BiAps“ gehört, den Betriebsintegrierten Arbeitsplätzen. Vielen Menschen mit Behinderung* in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis ist es durch sie gelungen, in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts zu arbeiten.

Das Besondere ist: Sie bleiben weiterhin bei der Werkstatt beschäftigt und erhalten ihr Entgelt wie bisher von dort. Zusätzlich zahlt Ihnen der Betrieb monatlich eine Prämie, die Sie – je nach Ihren Voraussetzungen – voll oder teilweise behalten können.

Fachkräfte begleiten Sie bei der Vorbereitung auf die Arbeitsaufnahme und während Ihrer Beschäftigung. Wenn Sie eine reguläre Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben, ist ein BiAp für Sie ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Und wenn Sie doch wieder in die Werkstatt zurückkehren möchten, ist das jederzeit möglich.

Sozialversicherungspflichtig beschäftigt

Bei dieser Art der Beschäftigung verdienen Sie mehr als 450 Euro. Sie sind angestellt und zahlen zusammen mit Ihrem Arbeitgeber Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungen ein. Das bedeutet für Sie, insbesondere wenn Sie diese Tätigkeit langfristig machen, dass Sie sozial abgesichert sind. Diese Jobs gibt es in Teilzeit und in Vollzeit, befristet und unbefristet. Oft ist der monatliche Verdienst tariflich festgelegt. Sie haben einen Anspruch auf Weiterzahlung Ihres Lohns im Krankheitsfall und einen Urlaubsanspruch.

Beschäftigungsmöglichkeiten im Überblick

Hier erhalten Sie die Informationen zum Thema Beschäftigung noch einmal zusammengefasst in einer Übersicht. Unser Lotse berät Sie an der Hotline gerne zu den Beschäftigungsmöglichkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt und vermittelt Sie weiter.

Fördermittel und Unterstützungsleistungen im Job

Es gibt eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Beschäftigung. Folgen Sie dem Link und erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen.

Unterstützungsleistungen im Job

* Gemeint sind nicht nur Menschen mit einer anerkannten Behinderung. Vielmehr geht es um alle Menschen, die bei der Ausübung bestimmter Aktivitäten über längere Zeit beeinträchtigt sind. Gründe dafür können beispielsweise körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen und Erkrankungen sein. Diese Menschen sind darauf angewiesen, dass bei der Arbeit auf ihre besonderen Bedürfnisse eingegangen wird.